Gut zu wissen …
Fragen und Antworten

Muss ich irgendwo Red und Antwort stehen?

Nein. Wie beim Kirchenaustritt genügt auch für den Wiedereintritt in der Regel eine schriftliche Mitteilung an die Kirchgemeinde in Ihrer Wohngemeinde. Selbstverständlich ist ein Gespräch mit dem Seelsorger oder der Seelsorgerin in Ihrer Pfarrei jederzeit möglich.

Findet beim Wiedereintritt eine zweite Taufe statt?

Nein, Ihre erste Taufe ist nach wie vor gültig, ein Leben lang. Sie erneuern mit dem Wiedereintritt nicht Ihre Taufe, sondern die „staatskirchenrechtliche Mitgliedschaft“ zur römisch-katholischen Kirche.

Muss ich irgendwelche Kirchensteuern nachzahlen?

Auf keinen Fall. Die Kirchensteuerpflicht beginnt erst wieder mit Ihrem Wiedereintritt. Der Wiedereintritt selber ist mit keinen Kosten verbunden.

Wie schnell kann ich wieder in die römisch-katholische Kirche eintreten?

Sie bestimmen selber, ab welchem Datum Sie wieder in die römisch-katholische Kirche eintreten möchten. Tragen Sie im Kontaktformular einfach den gewünschten Eintrittstermin ein.